Immer wieder machen Abmahnungen, die unberechtigt und überzogen erscheinen, Schlagzeilen.
Ich traue mich nun einmal, die Abmahnung von der anderen Seite zu betrachten. Denn viel verbreiteter sind Abmahnungen, die berechtigt sind und zu denen der Abgemahnte auch sofort bereitwillig die Kosten zahlt und die geforderte Erklärung abgibt.
Diese Abmahnungen landen nicht in den Schlagzeilen, da der Abgemahnte in dieser Situation ja peinlich berührt ist und kein Interesse an der Bekanntmachung hat.
Die meisten Abmahn-Ursachen lassen sich von Anfang an vermeiden, indem man sich vor der Veröffentlichung einer Seite seine Gedanken macht. Zu den größten Sünden gehören:
Urheberrechtsverletzungen
Stellen Sie immer sicher, dass Sie an den Grafiken, Texten oder anderen Medien die nötigen Rechte haben.
Texte und Zitate sind eine große Falle. Oft werden im Internet Formulierungsbeispiele genannt. Wird dazu nicht explizit gesagt, dass der Text zur freien Verfügung steht, sollte man diesen Text sinngemäß aber mit eigenen Worten umformuliert übernehmen. Zitate – auch von verstorbenen Dichtern – sind stets mit allergrößter Vorsicht zu verwenden. Hier besteht, wie bei vielen anderen Medien, ein vererbbares Urheberrecht, welches idR 70 Jahre andauert. Danach kann – wenn die Texte nicht zwischenzeitlich anderweitig geschützt wurden (z. B. durch Markenrecht) möglicherweise frei darüber verfügt werden.
Bei Grafiken und Fotos gibt es eine Reihe von verbreiteten Lizenzmodellen. Mehr dazu unter “Lizenzverstöße”. Bei Fotos, die der Inhaber des Internetauftritts selbst geschossen hat, besitzt er das Urheberrecht. Zeigt das Foto aber ein Motiv, welches wiederum ein eigenes Recht Dritter besitzt (z. B. Personen, Architektur oder Kunstgegenstände), hat dieser unter Umständen ein Mitspracherecht.
Dies gilt auch für Videos, Musik, Hintergrundmusik, etc.!
Lizenzverstöße
Oft werden im Internet Dienste angeboten. Für Anfahrtspläne auf der Homepage kann man sich bei vielen Anbietern Kartenausschnitte aussuchen und in die eigene Internetpräsenz einbinden. Das wird dem Webpräsenz-Inhaber hier sehr leicht gemacht, ohne sofort auf weitere Bedingungen hinzuweisen. Wenn einem z. B. erlaubt wird, einen Kartenausschnitt auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen, ist es nicht automatisch erlaubt, Ausdrucke hiervon zu fertigen. Hier tut sich eine neue Falle auf. Vermeiden kann man dies, indem man im CSS-Abschnitt beispielsweise den Bereich, der die Karte zeigt, mit
@media print {
#karte{display: none;}
}
kennzeichnet. Oder aber man versichert sich, dass man die nötigen Rechte zum Ausdruck hat (mehr dazu im Artikel OSM).
Zu Bildern und Grafiken gibt es – wie schon erwähnt – eine Reihe von Lizenzmodellen. Auch hier wird beispielsweise unterschieden, ob die Grafik nur im Internet gezeigt oder auch gedruckt werden darf. Darf sie bearbeitet werden? Muss der Urheber direkt am Bild genannt werden? Muss er im Impressum (z. B. in einem Bildnachweis) genannt werden?
Beachtet man diese Punkte, ist man auf der sicheren Seite. Bei Privatpersonen ist es oft so, dass sie als Fan eines Prominenten Fotos dieser Person auf ihrer privaten Seite veröffentlichen. Leider ist das auch eine große Falle.
Gefällt Ihnen ein Foto und es wird kein Nutzungsrecht angeboten (z. B. bei einer privaten Fotogalerie) kontaktieren Sie den Urheber und fragen direkt nach, ob Sie das Foto oder die Grafik für Ihre Zwecke verwenden dürfen. Möchten Sie auf der Seite der Anfahrt beispielsweise ein Foto der U-Bahn- oder Bushaltestelle mit einsetzen, hat das Bahn- oder Busunternehmen für solche Fragen die Pressestelle. Meistens fühlen sich die Unternehmen noch geehrt und genehmigen die Verwendung sofort. An die schriftliche Genehmigung heran zu kommen, kostet oft nur eine E-Mail oder einen Anruf – erspart aber unter Umständen viel Ärger.
Berufsverordnungen missachten
In vielen Branchen gibt es für die Werbung eine Menge Richtlinien. Beispielsweise muss die Homepage eines Rechtsanwalts immer monolog bleiben. Das heißt, es dürfen keine Kommentare oder Gästebucheinträge ermöglicht werden. Der Grund ist, dass es nah liegt, dass eine rechtliche Frage gestellt werden könnte. Der Anwalt (oder aber ein weiterer Besucher) könnte diese Frage beantworten. Schon hat eine gebührenfreie rechtliche Beratung stattgefunden.
Die Einschränkungen in der Werbung betreffen oft Berufsgruppen für deren Vergütung es gesetzliche Richtlinien gibt. Viele Berufsgruppen dürfen in ihrer Internetpräsenz nicht den Anschein erwecken, sie seien für eine bestimmte Personengruppe ausschließlich zuständig. Ein Arzt, der in einem Einkaufszentrum namens “O-Center” ansässig ist, darf sich auf seiner Seite z. B. nicht “O-Center-Praxis” nennen. “Praxis im O-Center” wäre hingegen korrekt.
Information hierüber bekommt man bei den zuständigen Kammern. Hier wird man unter Umständen nur auf die Berufsrichtlinien hingewiesen. In dem Fall braucht man wohl einen Juristen, der die Internetpräsenz genau prüft. In jedem Fall sollte man die Homepage mit anderen Fachkundigen diskutieren. Die komplizierten Richtlinien gelten zum Beispiel für Behörden und öffentliche Einrichtungen, bestimmte Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, etc.), und medizinische Einrichtungen.
Unvollständiges Impressum
Auch hier werden oft Fehler begangen. Die Vorschriften zur Impressumspflicht sind in den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG) festgehalten.
Die wichtigsten Angaben lauten:
- Name und Anschrift des Anbieters (zustellbare / besuchbare Anschrift – kein Postfach)
- Rechtsform und vertretungsberechtigte Person (z. B. GmbH und der/die Geschäftsführer/in oder AG und die Vorstandsmitglieder)
- Kommunikationsdaten (Telefon und E-Mail oder Mail-Formular)
- wenn vorhanden: gesetzliche Vergütungsgrundlagen
- ggfs. genaue Berufsbezeichnung (z. B. bei Handwerksberufen) und Behörde, die diese Bezeichnung verliehen hat
- übergeordnete Aufsichtsbehörde / Kammer
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
Die absolute Gewissheit über die auf Sie zutreffenden Pflichtangaben bringt hier nur die Beratung einer fachkundigen Person (Organisationsberater, Rechtsanwalt). Welche hier die richtigen Ansprechpartner sind, verrät Ihnen die zuständige Kammer.
Wer kann überhaupt abmahnen?
Im Grunde alle, die sich durch den Verstoß gestört fühlen.
Bei den Medien (Texten, Grafiken, Fotos, Videos, Klängen, etc.) sind das entweder die Urheber oder aber die Inhaber von Rechten an den wiedergegebenen Objekten (z. B. Architekt des fotografierten Gebäudes).
Bei Verstößen gegen die Berufsrichtlinien können alle Mitbewerber in der Branche eine Abmahnung aussprechen.
Tipp zum Schluss
Oft wird sich darüber beschwert, dass gleich eine Abmahnung von Seiten eines Rechtsanwalts in Verbindung mit hohen Honorarforderungen erfolgt. Meine Erfahrung in der Rechtsanwaltspraxis hat aber gezeigt, dass die “Abmahner” oft einen Versuch unternommen haben, sich per Mail mit dem “Gegner” in Verbindung zu setzen. Solche Kontaktversuche wurden oft ignoriert oder aber mit sehr unsachlichen und mitunter beleidigenden Rückmeldungen quittiert. Meine Meinung ist daher, dass “außeranwaltliche” Abmahnungen viel ernster genommen werden sollten. Denn dann könnte man diverse Anwaltsschreiben und deren Kosten vermeiden.
180°-Drehung?
Mit diesem Artikel will ich nicht die schwarzen Schafe, die die Abmahnung als gute Einnahmequelle gefunden haben, unterstützen. Ich will damit nur einen Blick auf die Abmahnungen ermöglichen, die eben nicht als “böse Abmahnwelle” in den Schlagzeilen landen, ermöglichen. Diese sind schließlich auch ärgerlich und meistens vermeidbar.
Abmahnfallen außerhalb des Webdesigns
Hier habe ich nur über Verstöße, die beim Gestalten und Betreiben einer Homepage entstehen können, hingewiesen. Es gibt natürlich noch andere Fallen, wie die Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail. Faustregel: Werben Sie Firmen oder Personen an, mit denen sie noch nicht im Geschäftskontakt stehen, dürfen keine Medien benutzt werden, für deren Bereitstellung der Empfänger Geld bezahlt. Damit fallen kostengünstige Medien für die Werbung weg. Dass dies zu Abmahnwellen führt, haben wir jedoch nicht den Anwälten zu verdanken, sondern denen, die diese Medien ständig missbrauchen (Telefongewinnspiele, ungewollte Medikamenten-Werbung per Mail, teure Fax-Abruf-Angebote, etc.).