Unter (Aktenzeichen 4 A 188/09; Aktenzeichen 4 A 149/07) hat das Verwaltungsgericht Braunschweig dem NDR eine Klatsche erteilt und entschieden, dass ein internetfähiger PC einer Dolmetscherin nicht mit zusätzlichen Rundfunkgebühren belegt werden darf. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und der NDR wird wohl Berufung einlegen vor dem OVG Lüneburg, aber immerhin.
Die Klägerin zahlt bereits seit geraumer Zeit Gebühren an die GEZ und sollte aber für den gewerblichen genutzten PC zusätzliche Gebühren zahlen. Nur die privat zusätzlich genutzten Rechner seien von den Gebühren befreit. Der NDR wollte zusätzliche Gebühren kassieren, da gewerblich genutzte Internetrechner anmelde- und gebührenpflicht seien.
Der Richter, der 4. Kammer sah das anders und warf dem NDR vor, dass derzeit im Internet keine „gebührenrechtlich relevanten Rundfunkinhalte“ zur Verfügung gestellt werden und auch gewerblich genutzte Zweitgeräte fielen nicht unter die Gebührenpflicht. Die Nutzung eines gewerblich genutzten Rechners als Radiogerät sei unüblich und es sei nicht davon auszugehen, dass es üblich sei, dass internetfähige Rechner als Empfangsgerät für Radiosendungen genutzt werden.
Alles in allem eine schallende Ohrfeige für den NDR und die GEZ-Gebühren. Allerdings wird sich mit der Veränderung der verminderten Rundfunkgebühr, die für 2013 geplant ist, auch hier etwas ändern. Nutzer von Internetgeräten sollen ohne angemeldete Rundfunkgeräte statt bisher 5,76 Euro rund 18 Euro monatlich zahlen und das trifft dann auch Nutzer von internetfähigen Mobiltelefonen. Eine unabhängige Haushaltsabgabe könnte hier eine Alternative sein. Die Nachweispflicht, dass keine internetfähigen Geräte vorhanden sind, geht auf die Nutzer über. Also doch Tür und Tor offen für die Wegelagerer der GEZ.
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