Google scannt seit Jahren (ohne Rückfrage bei den Autoren und Urhebern) Millionen Bücher ein um diese kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen und hierbei natürlich kräftigst über den Werbekanal Geld zu verdienen.
Dies ist natürlich illegal und so sollte nachträglich ein Deal /eine Vereinbarung mit den Bücherverbänden, Verlagen und Autoren in den USA getroffen werden. Die erste Version sah vor, dass Google 125 Millionen Dollar (90 Millionen Euro) in einen Fond für die Verleger und Autoren einzahlt und damit alle Urheberrechte abgegolten seien, eine Genehmigung für jedes einzelne Buch sei damit nicht mehr nötig.
Als Autor würde ich mich schon hierüber aufregen. Wenn ich ein Buch geschrieben habe, dann habe ich die Rechte daran und niemand darf dieses Recht ohne mich zu fragen umgehen, das ist Diebstahl .. was interessiert einen deutschen Autor da was die in den USA anderweitiges vereinbaren, wer gibt denen das Recht mir MEINE Rechte zu nehmen und mein geistiges Eigentum zu verhöckern ?
Der Vorschlag wurde dann auch abgelehnt, mit bitte um Nachbesserung. Denn der Vorschlag hätte Google zum alleiniger Inhaber der Rechte für sogenannte verwaiste Bücher sogenannten “vergriffenen Werke” gemacht, deren Autoren oder andere Rechteinhaber sich nicht mehr ermitteln lassen. Ähnlich wäre es auch für Bücher von Autoren außerhalb der USA gewesen.
Im neuen Vorschlag wurden Ausnahmen für nicht englischsprachige Bücher fest gelegt. Sorry, aber was wenn ich ein englisches Buch schreibe, es geht doch nicht um die im Buch verwendete Sprache wenn es um mein Urheberrecht geht, oder gehört Google nun die Weltsprache “englisch” ? Zudem hätte Google auch bei dieser Version, die Rechte an allen verweisten Büchern erhalten.
Das US-Justizministerium lehnte daher auch die neuste Fassung der Vereinbarung ab und erklärte, die neue Vereinbarung würde „dem Unternehmen erlauben, der einzige Akteur auf dem Markt digitaler Bücher zu sein, mit den Nutzungs- und Verbreitungsrechten für eine große Zahl von Inhalten in verschiedenen Formaten“. Die umfangreiche Begründung der Ablehnungs-Empfehlung des Justitzministeriums an das Gericht umfasst 31 Seiten.