Nun auch noch das! Polizeidozenten halten soziale Netzwerke für „wahre Fundgruben für Ermittlungs- und Fahndungszwecke“. Virtuelle verdeckte Ermittler sollen eingesetzt werden, so heißt es in einem Artikel der Zeitschrift Kriminalistik.

Das Internet unterliegt dem geltenden Recht der realen Welt und verhütend könnte man die sozialen Netzwerke nutzen bei  Vermisstenfällen, Suizidankündigungen sowie Absprachen von Hooligans so schreiben Axel Henrichs und Jörg Wilhelm.  Um Straftaten wie Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, Verstöße gegen das Waffenrecht, Sexualstraftaten und Vertrieb von Kinderpornografie könne man sich schneller kümmern und die sozialen Netzwerke kann man gut abgleichen mit den polizeilichen Datenbanken.

Beweismittel zu laufenden Ermittlungen, Alibiüberprüfung, speichern von Fotos auch zur Vorbereitung von Vernehmungen und zur Vorbereitung von Obersavitionen und Videoüberwachung können weitere Tätigkeitsfelder sein, die Hinweise liefern, aber eben nur, wenn die Polizei sich nicht offen zu erkennen gibt, sondern als verdeckte Ermittler arbeiten.

Rechtlich sehen die Autoren keinerlei Problematiken mit dem neuen Grundrecht der „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ , sondern nehmen Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung.

Contra:

Also sind Toto und Harry demnächst auch bei Facebook etc. unterwegs auf der Suche nach Beleidigungen die eventuell gar nicht zur Anzeige gebracht worden wären und Fotos laden in Ermittlungsakten die man vielleicht ja nur seinen Freunden freigegeben hat. Dass ein sogenannter Freund ein Ermittler sein kann, damit musste man ja bislang weniger rechnen. Verstöße gegen das Urheberrecht zu ermitteln kann ich nachvollziehen, Beleidigungen eventuell auch noch, aber gegen das Waffenrecht? Virtuelle Waffen gibt es meiner Meinung nach lediglich in Spielen und ich glaube kaum, dass jemand der eine nicht registrierte Waffe besitzt das gegenüber jemandem zugeben wird, den er nicht persönlich kennt, oder sind die Menschen tatsächlich so bescheuert? Hier muss die Polizei sicherlich aufpassen, dass man sich nicht wegen Kleinigkeiten verzettelt und ggfls. jeden anzeigt, denn das wiederum würde einen Wust an Arbeit für die deutschen Gerichte bedeuten wegen Peanuts.

Pro:

Die Vorgehensweise die in dem Artikel angesprochen wird, erinnert mich – mal übersetzt ins Real Life – an eine  Befragung der Polizei die von Haustür zu Haustür geht und zu einem Vorfall in der Nachbarschaft Fragen stellt. An der Haustür kann ich die Aussage verweigern, aber im Netz habe ich ja schon vorher alle Fragen zu meiner Person offen zugänglich gemacht und da das Netz nichts vergisst und niemand wirklich anonym ist, muss man sich auch nicht wundern, wenn dein Freund und Helfer mehr über uns weiß, wie uns lieb ist.  In Vermissten-Angelegenheiten oder Absprachen der Hooligans ist die verdeckte Ermittlung sicherlich zu begrüßen, genauso wie im Bereich Kinderpornografie und Urheberrechten.

Alles in allem halte ich den Einsatz der „Online-Polizei“ in manchen Bereichen sicherlich für gerechtfertigt, aber sicherlich nicht so, wie es dort angesprochen wird, denn das Internet ist doch voll von Menschen, die es mit dem Wahrheitsgehalt der dort in sozialen Netzwerken getätigten Aussagen nicht so ernst nimmt.

Quelle: heise.de