Bundespräsident Horst Köhler hat erst vor einigen Tagen das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“, doch jetzt wird es per Erlass des Innenministeriums doch glatt wieder aufgehoben.
Das Gesetz, welches ab dem 23.02.2010 Gültigkeit haben sollte, stellte die schwarz-gelbe Koalition vor ein riesiges Problem. Ab dem 23.2.2010 hätte das BKA den Internetprovidern Listen mit Webseiten überlassen müssen, die kinderpornografisches Material enthalten, um diese dann innerhalb von sechs Stunden zu sperren. Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung sieht aber vor, das solche Listen nicht übermittelt werden, sondern der Grundsatz „löschen statt sperren“ angewendet werden muss. Welch Durcheinander! Dies sah wohl auch das Innenministerium so und hat nun eben diesen Erlass heraus gegeben. In dem Erlass heisst es: „…weder Sperrlisten zu erstellen noch Sperrlisten an die Internetprovider zu übermitteln sind.“ Ebenfalls sollen die Verpflichtungserklärungen die einige Provider freiwillig mit Ursula von der Leyen trafen, sollen nicht umgesetzt werden.
Damit ist das komplette Gesetz vom Tisch. Es war ein riesiges Argument für das neue Netzsperren-Gesetz, dass man im Ausland gehostete Kinderporno-Seiten nicht adäquat verfolgen könne, und genau das scheint das Innenministerium nun ganz anders zu sehen. Neue Anweisung für das BKA:
- nachdrücklich um Löschung bitten
- bei den Providern vorstellig werden
- Einfluss von auswärtigem Amt und Justizministerium bei Providern und Justiz nutzen
- Reporterstellung vom BKA, monatlich wie oft Löschungen angefragt und umgesetzt wurden
- Report vom BKA wie hoch die Erfolgsquoten sind
Die Initiatorin der Petition „Keine Indiziierung und Sperrung von Internetseiten“, Franziska Heine wird heute – unabhängig vom neuen Erlass – vor dem Petitionsausschuss sprechen. Dazu ist Frau Heine berechtigt, weil die Petition mehr als 130.000 Menschen mit gezeichnet haben und die Grenze von 50.000 Mitzeichnern bei weitem übertraf. Dies berechtigt Frau Heine zu ihrem Rederecht.