Gegen die Telekom wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, weil diese in einem Fall von angekündigtem Selbstmord im Internet die Adresse des jungen Erwachsenen nicht herausgegeben hat. Das ist bitter, denn die Telekom darf in einemFall, wo es um Leib und Leben geht die Daten herausgeben. Wäre der Selbstmord zu verhindern gewesen? Ja, sagt die Polizei, aber der Reihe nach.

In einem Internetforum hat ein junger 18-jähriger Mann seinen Selbstmord angekündigt. Die Polizei wurde eingeschaltet und die Polizei hat bei der Telekom die Adresse des Internetnutzers, der unter einem Pseudonym online war, angefragt. Zwei Mitarbeiter der Telekom haben sich geweigert der Polizei die Daten herauszugeben und erst drei Stunden später hat die Polizei die Daten über einen anderen Anbieter herausbekommen. Zu spät, der junge Mann aus Greven, bei Münster, hatte sich das Leben bereits genommen.

Lt. Bericht im “Spiegel” gibt es ausschließlich bei der Telekom diese Probleme mit der Datenherausgabe. Die Telekom äußerte sich ebenfalls und die Datenherausgabe von Nutzers sei nur erlaubt, wenn Bedrohung für Leib und Leben bestehe und das zu beurteilen falle entsprechend schwer, denn es sei schwer abzuschätzen ob es sich um eine Selbstmordankündigung handele oder nur um einen Jux im Internet. Die Mitarbeiter der Telekom würden sich in jedem Fall strafbar machen, entweder verstoßen diese gegen das Telekommunikationsgesetz – sollte es sich um einen Jux handeln, oder aber die Mitarbeiter werden wegen unterlassener Hilfeleistung herangezogen.

Wie die Telekom mitteilt, ist es nur in Rheinland-Pfalz erlaubt (Landesgesetz), dass die Telekom in solchen Fällen ungestraft Daten herausgeben dürfe.

Meinung:

Hier gehören die Landesgesetze nach gebessert auf lange Sicht, aber dennoch bin ich der Auffassung, dass die Telekom der Polizei in jedem Fall die Daten herausgeben müsste, egal ob es sich um einen Jux handelt oder um einen wirklich ernsten Fall wie beschrieben. Mir als Mitarbeiter der Telekom wäre es egal ob gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen wird, denn das kostet kein Leben und da für mich das Leben das höchste Gut darstellt, wäre für mich persönlich die Entscheidung einfach. Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen Jux gehandelt hat, so müssten die Jux-Verursacher zur Verantwortung gezogen werden und zukünftig würde man jede Selbstmordankündigung ernst nehmen, da man entweder Leben rettet oder als Verursacher von Jux-Ankündigungen die gerechte Strafe hinnehmen.

Die Welt