Großbritannien hat einen zweifelhaften Ruf in der Überwachung der eigenen Landsleute. Digital Economy Bill ist ein Gesetz, welches unter anderem die Urheberrechtsverletzungen im Internet bekämpfen soll und der neuste Entwurf sieht vor, das Anbieter von öffentlichen W-Lan-Anschlüssen wie sie in Bibliotheken, Internetcafes, Universitäten und privaten Anbietern zu finden sind, entscheiden müssen, ob sie den Zugang als Anschlussinhaber oder als Service Provider zukünftig betreiben wollen. Beides hat so seine Nachteile und ist mit hohen Risiken und/oder Kosten verbunden, so führt Golem aus.

Als Anschlussinhaber ist man verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen und kann haftbar gemacht werden für Verstöße die die User begehen und beim dritten Verstoß muss hier mit der Sperrung des Anschlusses gerechnet werden. Möchte man dieses vermeiden, so bleibt die Variante sich als Service Provider zu erklären und hier hat der Betreiber des Wlan-Anschlusses die Pflicht seine Internetverbindungen zu protokollieren aus Auskunft darüber zu erteilen, falls Rechteinhaber diese haben möchten. Spätestens jetzt sind kleinere Anbieter mit den Kosten und dem administrativen Aufwand der Protokollierung hoffnungslos überfordert. So mancher Internetcafe-Betreiber wird sein Angebot einstellen, so die Befürchtungen.


Golem.de