Auf der Cebit hat das Frauenhofer Institut eine Software vorgestellt, mit der es zukünftig möglich sein soll, Stromkosten in den Griff zu bekommen, bzw. helfen soll Strom zu sparen berichtet golem.de.

Möglich werden soll der Stromspareffekt mittels eines Computers und Funkmodulen die zwischen den Endgeräten wie Spülmaschine und Waschmaschine geschaltet werden. Der Engergiemotor soll helfen den Verbrauch der Energie zu planen und somit weniger für den benötigten Strom zu zahlen. Hier wird also kein Strom gespart, sondern Kosten für den Strom.

Geeignet für diese Software sind nur steuerbare Endgeräte wie die Spülmaschine, Waschmaschine und auch solche Geräte die periodisch Strom aufnehmen wie Kühlschrank und Kühltruhe.

Die Hausfrau oder der Hausmann legt also fest, wann das entsprechende Endgerät laufen soll und die Software errechnet wann der Strom am günstigsten ist und schon startet das Gerät entsprechend. So laufen Spül und Waschmaschine nicht ausgerechnet zur teuren Mittagszeit, sondern vielleicht eher in den günstigen Nachmittag- oder Abendstunden.

In Zusammenarbeit des Fraunhofer Instituts mit dem Energieversorgern Technische Werke Kaiserslautern soll ein Testlauf stattfinden in diesem Sommer und zukünftig soll es sogar möglich sein, dass die Geräte automatisch gesteuert werden. Der Energieversorger könnte dem SmartMeter die aktuellen Strompreise mitteilen und an den Energiemotor weiterleiten und die Software entscheidet dann eigenmächtig wann gespült und gewaschen wird.

Tolle Sache wie ich finde, aber für die arbeitende Bevölkerung zumindest für die Spül- und Waschmaschine nicht ganz so klasse, da die Versicherer etwas dagegen haben, wenn z.B. die Waschmaschine völlig unbeaufsichtigt läuft. Im Falle eines Wasserschadens wird sich sicherlich die Versicherung dann fragen, warum der Schaden so groß ist und niemand zugegen war um das schlimmste zu verhindern. Die Versicherer halten Abwesenheit in Verbindung mit Wäsche waschen auch heute noch für grobe Fahrlässigkeit. Anders verhält es sich sicherlich, wenn man diese Fahrlässigkeit mit versichert.

golem.de