Philipp Klöckner betreibt seit 2006 ein privates Fanportal rund um DSDS. RTL hat versucht über eine gerichtliche Auseinandersetzung an die Domain zu kommen und dann die Fanseite zu schließen. Das Oberlandgericht Köln entschied jetzt zu Gunsten von Philipp Klöckner. Urteil vom 19.03.2010, AZ 6 U 180/09.

Das Landgericht Köln hatte zunächst dem Antrag von RTL entsprochen und erst in der Berufung konnte Klöckner den Prozess für sich entscheiden. Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth sieht in dem Ausgang des Prozesses eine wegweisende Entscheidung für unabhängige Internet-Fanportale großer TV-Sendungen. Die Fanseite www.dsds-news.de beschäftigt sich ausschließlich mit der RTL-Sendung Deutschland sucht den Superstar und veröffentlicht hier offizielle und inoffizielle News rund um die Sendung. Besucher sind aufgefordert die eingestellten News zu kommentieren.

Geklagt hatte RTL mit der Begründung der Markenrechtsverletzung und kommerziellem Hintergrund. In der ersten Verhandlung wurde Klöckner dazu aufgefordert sämtlich Einkünfte die er erzielt hat mit der kommerziellen Nutzung offen legen. Hiergegen hatte Klöckner zunächst Einspruch eingelegt, diesen aber später zurückgenommen, so dass hier das Urteil rechtskräftig wurde. Lediglich gegen die Abgabe der Domain wurde die Berufung verfolgt und hier fiel am 19.3.2010 das Urteil, dass Klöckner die Fanseite behalten und weiterhin betreiben darf, allerdings ohne kommerzielle Ziele.

RTL betont, dass man zu 100 Prozent auch weiterhin hinter echten Fanseiten stehen werde, allerdings nur hinter Fanseiten die keinerlei kommerzielle Ausrichtung haben auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung. Die Seite www.dsds-news.de sei stark suchmaschinenoptimiert (SEO) worden und hat im Laufe der Zeit andere Fanseiten aus dem Google-Ranking vertrieben, bzw. auf hintere Plätze verdrängt was zudem ein Indiz auf kommerzielle Interessen sei.

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