Seit dem 1.4.2010 ist ein Gesetz in Kraft, welches dem Bürger ermöglicht, Daten abzufragen die bei Auskunfteien (Schufa, Creditreform und ähnlich) gespeichert sind. Diese Auskunfteien sind verpflichtet diese Auskunft kostenlos heraus zu geben. Allerdings tun sie das sicherlich nicht freiwillig und aus eigenem Antrieb. Hier muss jeder selber tätig werden, der diese Auskunft erhalten möchte. Die Verbraucherzentrale hat ein Musteranschreiben und eine Liste mit allen Auskunfteien herausgegeben die man anschreiben sollte. Nicht nur, dass diese Auskunfteien dazu verpflichtet sind die Daten kostenlos heraus zu geben die dort gespeichert sind, nein, sie müssen auch bekannt geben, wer Ihre Daten angefragt hat und zu welchem Zweck.
Dieses Vorgehen wird möglich durch §§ 34 I, IV BDSH (Bundesdatenschutzgesetz) welches am 1.4. in Kraft getreten ist.