In den AGB der Plattform steht zwar, dass man nicht unbekleidet chatten darf und mindestens 16 Jahre alt sein muss um die Plattform zu nutzen, aber die wenigsten halten sich wohl daran. Ebenso ist ein eingeführter „Report-Button“ nicht ausreichend, so die Jugendschützer, über den man sich melden kann, wenn Inhalte auftauchen, die nicht den AGB`s entsprechen.
Dem deutschen Jugendschutz sind allerdings die Hände gebunden, da die Plattform aus dem Ausland betrieben wird.
Meinung:
Ich verstehe nicht, warum der Jugendschutz sich hier einmischen möchte und er würde es tun, wenn er denn könnte, da bin ich sicher. Hier sind eher die Eltern gefordert Ihre Kids darüber aufzuklären, solche Plattformen zu nutzen oder eben nicht. Je mehr man die Kids einschränkt, desto interessanter werden solche Internetseiten. Der Betreiber sagt klar und deutlich, dass unter 16 Jahren der Zutritt nicht statthaft ist, aber wenn die Kids es dennoch tun, dann kann man doch dem Betreiber keinerlei Vorwurf machen. Ein Internetangebot wie das von Chatroulette gehört nicht von behördlicher Seite eingeschränkt, sondern lediglich von Elternseite. Wie gut, dass der deutsche Jugendschutz nicht eingreifen kann, sonst würde hier sicherlich eine weitere pfiffige Idee aus Russland geknebelt.