Mit britischem Humor ist das durchaus zu erklären, obwohl ein sichtlich ernster Hintergrund dahinter steckt. Gamestation, ein britischer Spielehändler hat sich am 1. April einen Aprilscherz erlaubt und für diesen Tag die AGB`s geändert. Wörtlich heißt es dort:

“Mit einer Bestellung am ersten Tag des vierten Monats im Jahre des Herrn 2010 über diese Website, gewähren Sie uns eine nicht übertragbare Option auf Ihre unsterbliche Seele, für jetzt und immer. Wollen wir dieses Recht ausüben, erklären Sie, uns Ihre unsterbliche Seele, mit allen damit verbundenen Rechten, innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung von gamesation.co.uk oder einem seiner bevollmächtigten Diener zu übergeben.“

Mit Bestellung von Spielen bei Gamestar muss jeder die AGB`s akzeptieren und fast 90 % der Käufer haben dieses auch an diesem Tag anstandslos akzeptiert und Ihre Seele an den Onlinespielehändler abgetreten. Zu einem späteren Zeitpunkt im Text konnte jeder Einkäufer sogar den Seelenhandel rückgängig machen mit den Worten: „ Klicken Sie hier, wenn Sie den Seelenhandel rückgängig machen möchten.“ und die 12 Prozent die den Scherz entdeckten und den Handel rückgängig machten, wurden mit einem Einkaufsgutschein in Höhe von 5 Pfund belohnt.

Selbstverständlich hat Gamestar alle Kunden per Email angeschrieben und den „Seelenhandel“ rückgängig gemacht.

Meinung:

Was sich zuerst recht lustig anhört, hat einen ernsten Hintergrund. Onlinebesteller lesen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern klicken diese einfach an, da diese einfach eine Hürde zur ersehnten Ware sind. Ohne „klick“ und Einverständnis keine Ware. Letztlich könnten die Onlinehändler alles mögliche in den AGB`s verstecken und niemand, bzw. eine große Menge Käufer, würde es rechtzeitig bemerken. Nur so ist auch Onlineabzocke zu erklären, da die wenigsten das „kleingedruckte“ wirklich aufmerksam lesen.

Quelle