In einer Pressemitteilung gibt die Rechtsanwaltskanzlei bekannt, das heute – soweit bekannt – die erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt wurde.
Ein anonymer Nutzer hat in mehreren Foren eine Vielzahl von wahrheits- und wettbewerbswidriger Behauptungen über ein Unternehmen(Antragstellerin) aufgestellt. Der ehemalige Vertragspartner (Antragsgegner) wies über seinen Account bei Twitter auf diese Beiträge hin und verlinkte diese über seinen Account. Hiergegen erreichte die Antragstellerin nun eine einstweilige Verfügung die dem Antragsgegner untersagt wurde von seinen Twitter-Accounts weiterhin zu verlinken. Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen vom 20.04.2010,.(AZ: 3-08 O 46/10) Landgericht Frankfurt am Main. Für jede einzelne Zuwiderhandlung werden 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ersatzhaft fällig.
Fachanwalt für IT-Recht Hajo Rauschhofer (RA der Antragstellerin) argumentierte, dass durch die bewusste Linksetzung die Inhalte zu eigen gemacht wurden und das grundsätzlich der Seitenbetreiber verantwortlich für die gesetzten Link und somit seinen Inhalten ist. Somit mache es auch keinen Unterschied, ob sich der Link auf Webseiten oder in einem Twitter-Account befindet.
Im vorliegenden Fall war die Sachlage sehr krass. Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben als Vertragspartner in der gleichen Branche gearbeitet. Nach Trennung des Vertrages veröffentlichte der Antragsgegner in seinen Twitter-Accounts Links zu Seiten von denen er wusste, dass hier wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt wurden. Der Antragsgegner hat dennoch absichtlich diese Links veröffentlicht und wollte der Antragsstellerin Schaden zufügen. Nachzulesen hier:
Meinung:
Oha.. oha.. nun liebe Twitter und Forengemeinde, habt Acht was ihr wohin verlinkt und nun bitte Vorsicht mit Verlinkungen – die Ihr setzt – auf Seiten mit gering schätzenden Inhalten von Firmen. Im Klartext verstehe ich das Urteil so: Rege ich mich nun über ein Produkt auf und veröffentliche meinen falschen Ärger, und jemand liest meinen Ärger und veröffentlicht in seinem Twitter-Account mit einem Link auf meine Seite, bzw. meinen Eintrag, so macht sich der Linksetzer, also der Twitter-User meinen Inhalt zu seinem, und steht dann dafür gerade. Spinnen wir diese Angelegenheit mal weiter, dann ist jeder User wohl nur noch einen Wipernschlag davon entfernt, für öffentliche Äußerungen über meiner Meinung nach schlechte Produkte zur Haftung herangezogen zu werden. Vielleicht ist es ja gerade meine Meinung die dazu führt, dass ein Kunde das Produkt nun eben nicht kauft. Bin ich dann in Zukunft auch geschäftsschädigend unterwergs und bin für entstandenen Schaden haftbar? Zur Zeit noch Spinnerei… aber wer weiß, vielleicht sind hier gerade Grundsteine gelegt worden für eine neue und große Geschäftsidee, denn ich kann doch viel mehr Geld verdienen für Ware die ich gar nicht produzieren und verkaufen muss..:-(