Neue Nutzungsrichtlinien im Hause Ebay und das Bundeskartellamt gibt grünes Licht. Seit Februar verpflichtet das Internet-Auktionshaus „Ebay“ Verkäufer die unterhalb von 50 Bewertungspunkten liegen die alternative Zahlungsart „PayPal“ zu nutzen. Hiergegen hatten sich zahlreiche Nutzer aufgelehnt und Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, weil höhere Kosten für die Verkäufer zu befürchten seien. Diese Beschwerde wies das Bundeskartellamt jetzt ab, da der Nutzen für die Verbraucher – gerade bei Gelegenheitsnutzern – eindeutig überwiege, so Kartellamts-Sprecher Kay Weidner.
Ebay will mit den neuen Nutzungsrichtlinien die Verlässlichkeit bei Ebay erhöhen und Käufer absichern.