Im Zeitalter von Computer, Internet und Businesshandys, die allesamt die Kommunikation und Bearbeitung zügiger gestalten, gibt es doch tatsächlich einen Bochumer Richter vom dortigen Amtsgericht, der den Dienstgerichtshof des OLG Hamm einschaltete um zu erreichen, dass er seine Fälle weiterhin auf Papier bearbeiten darf. Er bekam sogar Recht und das ist kaum zu glauben, aber wahr.
Nach Ansicht des klagefreudigen Bochumer Richters, gestaltet sich die Prüfung von Verträgen oder Beschlüssen am PC „ausgesprochen schwierig“ und stellt somit ein Haftungsrisiko für den Richter dar. Die Richter am Dienstgericht in Hamm folgten der Argumentation des Bochumer Richters und übersahen doch tatsächlich, dass das Handelsregister seit vollen drei Jahren online geführt wird und zwar zum Bürokratieabbau und gerade gegen den immens hohen Papierverbrauch und langwieriger Bearbeitungszeiten.
Jetzt könnte man meinen.. ok, lasst ihn doch, er wird seine Bearbeitungen, Verträge und Beschlüsse dann eben selber ausdrucken, der hat die Rechnung ohne den „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“ gemacht, denn es ist für einen Richter unzumutbar solch „typischen Hilfstätigkeiten“ selbst zu erledigen und das stellt einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar und verstößt somit gegen das Grundgesetz. Also müssen zukünftig wieder die Justizangestellten dieses Richters fleißig tippen und ausdrucken vor der Bearbeitung. Das Land NRW hat bereits Berufung eingelegt und so landet dieser Fall demnächst vor dem Bundesgerichtshof.
Meinung:
Wie kann es einem sturen und anscheinend technikablehnenden Richter gelingen deutsche Gerichte mit solchem Unsinn zu beschäftigen? Ein normaler Arbeiter, der die Technik – die benötigt wird um seine Tätigkeiten zu erleichtern – ablehnt und alte Gewohnheiten beibehalten möchte, wird entlassen und durch junge und aufgeschlossene Arbeiter ersetzt. Das ist freie Marktwirtschaft. Für mich gehört dieser Bochumer Richter nicht auf den Richtersessel, sondern gehört ausgetauscht. Eine Frechheit deutsche Steuergelder so zu verlempern. Und wenn er schon so ein Recht erstreitet, dann soll er seine Ausdrucke in seiner Freizeit doch selbst erledigen und nicht die Angestellten der Justiz damit behelligen die in der Zeit des Ausdruckes sicherlich etwas anderes erledigen könnten.