Ein Druckerhersteller verklagt einen anderen wegen der nicht zutreffenden Angaben darüber, wie viele Seiten mit einer Tintenpatrone gedruckt werden können. Die Klage vor dem Landgericht Köln bezieht sich auf die HP-Patronen Typ 364.
Die bei dieser Patrone festgestellten Abweichungen von ca. 8 % wurden vom TÜV Rheinland bestätigt. Man kann zwar die angegebene Anzahl Seiten mit dieser Patrone drucken, aber nur, wenn man alle Seiten zusammen als PRN-Datei zum Drucker schickt. Dabei fallen die regelmäßigen automatischen Spülungen des Druckkopfes und die dabei zusätzlich verbrauchte Tinte weg.
Allerdings ist der Test nach der ISO nur dann so zulässig, wenn es dadurch nicht zu einem höheren Durchsatz führt. Hintergrundinformationen dazu liefert auch heise.de.