[frame_right alt=”” title=””]https://www.webwork-magazin.net/wp-content/uploads/2011/02/paragrf.jpg[/frame_right]Gerade kleinere, internetaffine Unternehmen wie lokale Provider oder Ersteller von Webseiten versenden ihre Rechnungen gerne als DOC- oder PDF-Datei im Anhang einer Email an ihren Kunden, der diese dann ausdruckt und verbucht. Es spart halt gut einen Euro an Porto, Druck- und Handhabungskosten und die Rechnung ist extrem schnell beim Adressaten. Leider war das bisher unzulässig, es sei denn, die Rechnung wurde mit einer qualifizierten Signatur versehen oder per EDI versandt. Bei sehr kleinen Unternehmen, also der überwiegenden Mehrheit, machte das neben anderen Nachteilen die elektronische Rechnung unwirtschaftlich.
Im Grunde sieht man einer solchen Rechnung nicht an, wo der Drucker stand, auf dem sie ausgedruckt wurde. Das hat wohl auch der Gesetzgeber eingesehen, denn mit dem soeben vorgestellten Steuervereinfachungsgesetz 2011 fällt der Zwang zur Signatur oder zu EDI. Genau genommen war es eher nicht die Einsicht,die unsere Regierung zu dieser Maßnahme getrieben hat, sondern hier wird eine EU-Vorgabe aus dem letzten Jahr umgesetzt.