Nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” hatte Schäuble gesagt und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” hatte Jörg Ziercke versprochen, sei der Einsatz eines Staatstrojaners angedacht. Die Politik weiß ja dass der gemeine Bürger/Wähler Angst vor Terroristen hat, da sorgt diese Formulierung natürlich für Zustimmung , bzw. weniger Gegenwehr.
Als bei dem Angestellten einer Firma, welche laut seinem Anwalt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, 2009 eine Hausdurchsuchung erfolgte, erfuhr dieser dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Sein Anwalt beantragte Akteneinsicht und stellte hierbei fest, dass es nicht nur Telefonmitschnitte gab, sondern Screenshots seines Laptop-Bildschirmes.
Während einer vermeintlichen Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen, hatte man ihm heimlich einen Staatstrojaner auf das Laptop installiert.
Da die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören des Angestellten über die Nutzung von Skype ärgerten, welche Ihnen das Abhören der Kommunikation erschweren/verhindern, wurde offenbar kurzerhand die Genehmigung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (das umstrittene Quellen- TKÜ) beim Amtsgericht Landhut eingeholt.
Diese Genehmigung umfasste allerdings nur die Überwachung (und Aufzeichnung) des Telekommunikationsverkehrs, hierzu gehören dann auch verschlüsselte Varianten wie Skype oder Instant Messenger – nicht aber das Erstellen von Screenshots. Wie Rechtsanwalt Patrick Schladt mitteilt, erstellte der Trojaner alle 30 Sekunden einen Screenshot. Durch derartige Screenshots ist es auch möglich den Inhalt privater E-Mails zu lesen, noch bevor diese versendet werden.
Am 20. Januar entschied das Gericht, dass dieses Erstellen von Screenshots illegal war. Rechtmäßig hingegen war das Abhören von Skype Telefonie und die Browserüberwachung (mit 2 Frames pro Minute). Verfassungsrechtler halten das Mitschneiden über das Inetrnet geführter Gespräche und vor allem die Browser-Überwachung für Rechtswidrig.
Das Bundnesgericht hatte bereits 2008 betont, dass unser Grundgesetz derartige Überwachung nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen zulässt Die bayrischen Sicherheitsbehörden und auch der Zoll, führen derlei Überwachungen des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs wie Skype, scheinbar schon seit Jahren ohne spezifische Rechtsgrundlage durch. Aber ganz bestimmt nur gegen Terroristen …
Quellen:
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