Weil sie in der vorletzten Nacht einen Server des Zollkriminalamts gehackt und reichlich interne Daten veröffentlicht haben, will die Behörde jetzt Strafantrag wegen Diebstahl stellen. So liest es sich bei Golem und vielen anderen Nachrichtendiensten.

Das macht nachdenklich, denn wenn man unter Diebstahl ins Strafgesetzbuch schaut steht da: “Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Die Daten mögen ja fremd sein und man kann sie auch als beweglich bezeichnen, aber Sachen? Das sind sie sicher nicht. Und auch eine Anzeige gegen eine Phantasiegruppe mit Phantasienamen ist schon irgendwie nicht von dieser Welt. Die Herrschaften sollten sich lieber bei dem neu gegründeten “Cyber-Kompetenzteam” darüber informieren, welche Systeme man besser nicht einsetzt, wenn man seine Daten absichern möchte.