Das Kabinett hat zum Schutz vor Abzocke mit Abos und Ähnlichem im Internet einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, der Unternehmen verpflichtet, deutlich auf die Kosten eines Internet-Angebotes hinzuweisen. Durch Klick auf eine Schaltfläche (Button) soll der Käufer explizit bestätigen, dass er den Hinweis auf die Kosten gelesen hat.
Auf dieser Schaltfläche muss nach dem Gesetzentwurf “zahlungspflichtig bestellen” oder eine ähnlich eindeutige Bezeichnung stehen. Wenn die Bestellseite nicht so aufgebaut ist, kommt auch kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Diese Regelung ist ein Vorgriff auf eine für Ende 2012 geplante EU-Richtline. Nach den heutigen europäischen Mindestanforderungen reicht für das Zustandekommen eines Vertrages die Erwähnung von Nutzungsgebühren im (sehr) Kleingedruckten.