Alle wichtigen Nachrichtendienste berichten vom Ende des Streites um den Einsatz von Google Analytics in Deutschland. Jetzt hat die Suchmaschine den wichtigsten Forderungen des Datenschutzes nachgegeben, so dass man auf seiner Websitedie Traffic-Analyse-Lösung wieder einsetzen kann, ohne von Abmahnungen bedroht zu werden.
Sowohl im Google-Blog als auch vom Hamburger Datenschutzbeauftragten wird das bestätigt. Allerdings müssen deutsche Seitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, das in ihrer Datenschutz-Erklärung erwähnen und auch darauf hinweisen, dass sich die Routinen von Google Analytics durch ein Plugin für den Browser einfach deaktivieren lassen.
Dies Plugin ist für Internet Explorer, Forefox, Safari, Opera und Google Chrome verfügbar. IPs müssen von den Seitenbetreibern über die Maskenfunktion von Google zur Maskierung markiert werden, damit Google die vollständige IP weder verarbeitet noch speichert.