Gestern berichtete der Chaos Computer Club von seiner eingehenden Analyse des sogenannten Staatstrojaners, einer staatlich programmierten Schadsoftware, die in engen, vom Verfassungsgericht gesetzten Grenzen als sogenannte “Quellen-TKÜ” zum Abhören der Internet-Telefonate von Verdächtigen verwendet werden darf.
Es zeigte sich aber, dass dieser Trojaner weitaus mehr kann: Er kann beliebige weitere Programme nachladen und ausführen, Mikrofon und Kamera für den Großen Lauschangriff verwenden und sogar die Inhalte des angegriffenen PCs verändern. Damit hat er allerdings auch nicht mehr die geringste Beweiskraft, denn was immer man damit an Informationen “gewinnt”, könnte man auch selbst vorher verfälscht oder untergeschoben haben. Damit verstößt dieses makabre Stück Software eindeutig gegen das Urteil unseres höchsten Gerichtes.
Hinzu kommt, dass dieser Bundes-Trojaner sehr schlecht programmiert ist und im angegriffenen System Lücken für weitere Angreifer öffnet.