Zweifelhafte Anwälte haben ein Geschäftsmodell daraus gemacht, Blogger oder Kleinunternehmer wegen Geringfügigkeiten abzumahnen und damit häufig an den Rand ihrer wirtschaftlichen Existenz zu führen.
“Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis” sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (die Schnarre) dazu der Süddeutschen Zeitung.
Die Abmahnkosten sollen durch Änderung der Gebührenordnung niedriger werden, die aktuell vorhandene Möglichkeit, sich für eine Abmahnung ein Gericht frei auszusuchen, das für seine Bereitwilligkeit zum Erlass solcher Verfügungen bekannt ist und vor allem ein eigener Anspruch auf Kostenersatz für missbräuchlich Abgemahnte sollen den Wildwuchs eindämmen.
Dabei will die Ministerin auch gegen den bekannten Missbrauch der Abmahnungen im Urheberrecht vorgehen. Die “anwaltlichen Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind”, würden den vom Gesetzgeber gewollten Abmahnzweck immer weiter aushöhlen. Und das sei, ” berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können”.