Eltern müssen ihren Kindern zwar das illegale Filesharing verbieten, aber das Verbot nicht konstant überwachen. So entschied soeben der Bundesgerichtshof. Das sollte Tausende von Abmahnungen der Copyright-Abzocker zu Makulatur machen – auch aus der Vergangenheit.

Ein damals Dreizehnjähriger hatte 2007 illegales Filesharing betrieben und sein Vater sollte dafür 2.380 € Abmahnkosten und 3.000 € Schadensersatz zahlen.

Das begrüßenswerte Urteil, das jetzt nach immerhin fünf Jahren gesprochen wurde, dürfte endlich für klare Verhältnisse und deutlich weniger Abmahnungen sorgen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie bei Golem.