Vor dem Landgericht München hat die GEMA nach einem Bericht von Golem jetzt wie angekündigt eine Unterlassungsklage gegen Boogle-Tochter Youtube eingereicht.
Das berichtet auch die Wirtschaftswoche. Schon fast vier Jahre lang streiten sich die Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videodienst Youtube um die Vergütung für Abrufe der Videos und die Einblendungen bei Youtube.
Vorausgegangen ist, dass die Verhandlungen um Vergütungsforderungen zwischen der Gema und Youtube gescheitert sind. Es heißt, die Verwertungsgesellschaft habe das Videoportal auf dem Wege einer Abmahnung aufgefordert, “die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen”.
Dabei geht es um diesen Text, den wohl jeder Musikinteressierte kennt und der im Browser eingeblendet wird, wenn ein Video in Deutschland nicht abgerufen werden kann: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.”