Geplant war, dass heute der Gesetzentwurf, der das Geschäft krimineller Abmahnanwälte mit Benutzern von Tauschbörsen, die Musik, Filme und ganz besonders Pornos illegal heruntergeladen haben, ins Parlament eingebracht werden und so der miesen Abzocke mit überzogenen Abmahnungen wegen illegaler Downloads einen Riegel vorgeschoben werden.

Leider wurde die für den heutigen Tag vorgesehene Verabschiedung des Gesetzentwurfs nach einem Bericht von Golem ganz kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Es soll Angeblich soll es weiteren Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Ministerien geben.

Nicht wenige Stimmen warnen davor, zu glauben, mit diesem Gesetzentwurf den miesen Geschäften der  Abzocker-Anwälten den finanziellen Boden entziehen zu können.

Es kann zwar nach diesem Entwurf für den ersten “privat” gemachten Download nicht mehr als 155,- €  Gebühr fällig werden. Aber die extrem  wachsweichen Formulierungen des Gesetzentwurfes zeigen die bekannten Lücken:

Das sogenannte “gewerbliche Ausmaß”, das nach Belieben von den Abmahnern genutzt wird, um aus Privatleuten, die eine CD downloaden und damit keine Einnahme erzielen, “gewerbliche” Täter zu machen. Und die als Gebühr nicht mehr abzockbare Kohle wird dann halt als “Schadensersatz” kassiert. Und auch freie Wahl des Gerichts (fliegender Gerichtsstand), die dazu führt, dass eventuelle Prozesse immer nur an Gerichten geführt werden, die bekannterweise in aller Regel für die Abzocker urteilen, wurde nicht wie im Wettbewerbsrecht abgeschafft.

So kann das nichts werden, und das wissen auch alle Beteiligten!

Der Rubel Euro wird bei den Abzockern also wohl auch mit einem solchen Gesetz weiter rollen. Das Gesetzesvorhaben ist, wie vieles andere in letzter Zeit auch, wohl eher ein Wahlkampfmanöver – und es wurde ja auch heute schon wieder von der Tagesordnung genommen.

So mancher Betroffene fragt sich, ob da vielleicht wieder eine Parteispende im Spiel war. Geld genug dafür hat die Abmahnindustrie ja dank der Untätigkeit der Politik in den letzten Jahren verdient…