Das gerade eben im Schnelldurchgang vom Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht verunsichert viele Blogger und Aggregatoren. Darf man in seinem Blog noch eine Schlagzeile oder einen Textschnipsel zitieren, oder steht man dann schon mit einem Bein im Gefängnis?

Bei Golem ist jetzt zu lesen, dass diese sogenannten Snippets weiterhin erlaubt und sogar erwünscht sind. Fast gleichlautend heißt es bei Heise: “Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen.