Die sogenannte Button-Lösung, die durch Änderung des § 312 g BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) zwingend vorschreibt dass die Bestellbuttons mit unmissverständlichen Texten wie “zahlungspflichtig bestellen”, “kostenpflichtig bestellen” oder “kaufen” beschriftet sein müssen.
Für die amerikanische Firma “Order Online USA, Inc.” mahnen jetzt nach einem Bericht von Heise die Rechtsanwälte Bode & Partner massenhaft Onlineshops und Internet-Bestellformulare ab, die die Button-Lösung angeblich nicht korrekt umgesetzt haben.
Sollte Ihr Bestellformular am sogenannten “Point of no Return” einen Bestellknopf wie in unserem obigen Artikelbild aufweisen, brauchen Sie sich keine Sorgen machen, dann werden Sie wohl eher nicht zum großen Kreis der Adressaten dieser Abmahnungen gehören.
Ein kleiner Trost: Die Abmahn-Anwälte gewähren “großzügig“ Schnellzahler-Rabatte…