Ab dem 1.2.2014 können deutsche Firmen nicht mehr mit Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) ihre Überweisungen oder Lastschriften durchführen. Ab diesem Stichtag wird vom heute gültigen DTA-Verfahren auf das neue SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) zum Geldtransfer umgestellt.

Privatleute haben noch eine zweijährige Schonfrist, bis auch sie ab dem 1.2.2016 nicht mehr mit Kontonummer und BLZ am Zahlungsverkehr teilnehmen können.

Die großen Shopsysteme werden (hoffentlich) rechtzeitig entsprechende Updates ihrer Zahlungsschnittstellen herausgeben. Wer allerdings eine kleine, selbst programmierte Bestellroutine benutzt, muss jetzt bald handeln.

Welche Auswirkungen hat das SEPA-Verfahren denn für Betreiber von kleineren Online-Shops oder Bestellformularen, die auch „Vorkasse“ und „Bankeinzug“ als Zahlungsart anbieten?

Vorkasse

Bei Vorkasse gibt es nur wenige Änderungen. Bei dieser Zahlungsart ist es Sache des Kunden, die Ware per Zahlung auf das Firmenkonto des Verkäufers zu bezahlen. Dazu ist es aber nötig, statt Kontonummer und BLZ oder besser zusätzlich zu den bisherigen Kontodaten Kontonummer und BLZ auch die SEPA-Kontodaten IBAN und BIC mit anzugeben, am besten gibt man für den Kunden diese Daten in dieser Reihenfolge an:

Bank, IBAN, BIC, Kontonummer, BLZ

Das Angeben beider Zahlungsdaten (DTA und SEPA) erlaubt Privatkunden noch zwei Jahre lang, die bisherige DTA-Überweisung zu machen, während die Firmenkunden ab dem 1.2.2014 mit der IBAN und der BIC ihre Zahlung vornehmen können.

Hier müssen zwar die Bankdaten erweitert werden, aber die Verarbeitung der Daten ist nicht betroffen, weil der Kunde die Überweisung tätigt.

Bankeinzug

Um nach dem 1.2.2014 noch einen korrekten Bankeinzug vom Kundenkonto machen zu können, werden Änderungen in den Formularen und in der Verarbeitung nötig.

Zunächst müssen IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl ins Bestellformular integriert werden, damit der Kunde sie eingeben kann. Hier sind dann auch die üblicherweise nachgeschalteten Plausibilitätskontrollen für die neuen Felder einzubringen. Beide Längen ändern sich, denn die IBAN hat immer 22 Stellen und die BIC hat entweder 8 oder 11 Stellen, je nachdem, ob die Filialnummer mit angegeben wird oder nicht.

Sinnvoll ist eine datumsgesteuerte Verarbeitung im Formular, die bis zum 30. oder 31.1.2014 Kontonummer und Bankleitzahl abfragt und danach nur noch IBAN und BIC.

Nachdem Formular und Plausibilität angepasst sind, können Sie dem Tag der Umstellung in Ruhe entgegensehen.

Mögliche Probleme

Es gibt noch einige Fallstricke im neuen SEPA-System. Dazu gehören beispielsweise die eigentlich notwendigen schriftlichen Einverständniserklärungen der Besteller oder aber mögliche deutlich (bis zu 13 Monaten) verlängerte Rückbuchungsmöglichkeiten für den Kunden.

Hier warten viele Betroffene noch auf deutlichere Vorgaben, manche dieser Fragen wird wohl auch erst von den Gerichten einigermaßen verbindlich geklärt werden. Diese Thematik sprengt aber den Rahmen dieses Artikels.

Hilfreiche Links

Die Sparkasse Westmünsterland bietet einige interessante und für die Umstellung wichtige Informationen in ihren Leitfäden zur Umstellung:

Von Überweisung und Lastschrift zu SEPA

Von Einzug und Abbuchung zur SEPA-Lastschrift

SEPA-Lastschrift-Leitfaden