Heute ist ein guter Tag für alle Internetnutzer. Das Kölner Landgericht hat der Telekom heute untersagt, ihren Drosseltarif wie geplant umzusetzen. Nachdem die Verbraucherzentrale NW geklagt hat, sind die Vertragsklauseln für ungültig erklärt worden.

Das bedeutet: Keine Drosselung, kein Einschnitt in die Netzneutralität.

Nach dem Versuch der Telekom, DSL-Leitungen nach einem bestimmten Volumen zu drosseln, lief eine Protestwelle durchs Netz, auch angefeuert durch eine Petition bei change.org.

Besonders perfide daran war, dass für Daten von der Telekom selbst wie beispielsweise das Filmangebot „Entertain“ die Geschwindigkeitsgrenze nicht gelten sollte.

Einen kleinen Zwischenerfolg hatten die Aktivisten, als die Telekom die Drossel abmilderte.

Jetzt hat ein Gericht erkannt, welche Einschnitte die Telekom für Verbraucher geplant hatte und die Notbremse gezogen. Die Telekom wird vermutlich gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Jedoch ist es in jedem Fall ein großer Erfolg, denn mit dem Urteil haben wir Verbraucher wieder die bessere Ausgangsposition!

Und die Deutsche Teölekom wird die Bezeichnung Drosselkom wohl nicht so schnell los werden.