Natürlich wäre es für so manchen von Politik und Verwaltung gedemütigten Mitmenschen zu schön, um wahr zu sein. Leider war unser gestriger Bericht über ein Urteil des Verfassungsgerichtes, nach dem in Zukunft das Vorlegen von Kontoauszügen für Transferleistungsempfänger entfallen soll, aber nur ein Aprilscherz.
Die Betroffenen können darüber vermutlich nicht wirklich lachen – es ist eine sehr unschöne Erfahrung, so blank ziehen zu müssen.