Wer sein privates WLAN-Netz für andere Internetnutzer öffnet, soll nicht mehr für deren Surfverhalten pauschal haften. Der Wegfall der sogenannten Störerhaftung wurde vor einer Stunde von Vertretern von CDU/CSU und SPD beschlossen.
Endlich freies WLAN in Deutschland
Der Einigung zwischen den Politikern der Koalition ging ein quälend langer Streit voraus. Über diese Neuregelung des Telemediengesetzes dab es zwischen den Parteien und den vielen daran beteiligten Ministerien immer wieder heftigen Streit.
Der Gesetzentwurf aus Sigmar Gabriels Wirtschaftsministerium vom September wurde von fast allen Seiten scharf kritisiert. Besonders die geplanten Vorschaltseiten und Rechtstreueerklärungen der Benutzer, die die CDU/CSU immer forderte, hätten wirklich freies WLAN nahezu unmöglich gemacht und Deutschland hätte endgültig den Anschluß an die digitale Welt verloren.
Der Kompromiss
Jetzt sollen auch private und nebengewerbliche Anbieter wie beispielsweise Café-Betreiber das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen dürfen.
Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN jetzt nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort sichern und die Benutzer auch keine dubiosen Rechtstreueerklärungen abgeben lassen. Dadurch werden auch in Deutschland wirklich offene Hotspots möglich.
Auch der weitere Betrieb von Freifunk-Routern, von denen hier in Deutschland schon Tausende im Einsatz sind und auch reichlich genutzt werden, sollte damit ohne neue Probleme rechtlicher Art möglich sein.