Jetzt wird auch der Text des Songs „Happy Birthday“ gemeinfrei. Bei einer Gerichtsverhandlung in Los Angeles wurde vorgestern der berüchtigte Streit um die Rechte am Liedtext von „Happy Birthday“ beendet.
Inzwischen hat der Richter den schon im Februar von den Streitparteien vorgeschlagenen Vergleich genehmigt. Darin wird festgelegt, dass der englischsprachige Text soweit rechtlich möglich weltweit gemeinfrei wird.
Der Musikverlag Warner/Chappell und die zwei auf die Autorinnen zurückgehenden Stiftungen verzichten dabei auf etwaige Ansprüche. Warner/Chappell gibt auch bis zu 9,38 Millionen überzahlte US-Dollar zurück. Das Geld kommt dann in einen Fonds, aus dem Nutzer entschädigt werden sollen, die nach dem 3. September 1949 (da war ich gerade erst 9 Monate alt) direkt oder indirekt Tantiemen für den Text zu dem Geburtstagslied zahlen mußten. Dazu gehören ausdrücklich auch die Geschädigten, die an ausländische Verwerter Tantiemen gezahlt haben.
Ohne Anfrage kein Geld
Jeder Geschädigte muss für die Rückzahlung einen entsprechenden Antrag stellen. Nicht abgerufenes Geld geht wieder an den Musikverlag zurück. Nach offizieller Schätzung hat der Verlag über viele Jahrzehnte hinweg ca. 50 Millionen US-Dollar an Texttantiemen kassiert, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.