Eine Kölner Hautärztin hat nach langem Rechtsstreit gegen das Bewertungsportal Jameda jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten, dass ihre Daten komplett von der Plattform zu entfernen sind.

Persönlichkeitsrechte vor Meinungs- und Medienfreiheit

Die Ärztin hatte gegen Jameda geklagt, weil diese Plattform gegen ihren Willen einen Eintrag über sie bzw. ihre Praxis führte. Sie verlangte, dass der Eintrag komplett gelöscht wird und argumentierte dabei mit der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sie führte aber sie an, dass sie durch das Geschäftsmodell von Jameda wegen der Werbung von Konkurrenten in eben diesem unverlangten Eintrag benachteiligt werde und ihr so die Patienten „abgegraben“ würden.

Jameda verteidigte sein Vorgehen mit der Meinungs- und Medienfreiheit. Allerdings überwiege diese im vorliegenden Fall nicht nicht wirklich, entschieden die Richterinnen und Richter, denn die Plattform habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil sie durch ihr Geschäftsmodell solche Ärzte begünstige, die für ihren Eintrag bei Jameda bezahlten.

Dagegen wehren konnte man sich bisher nur, wenn man selbst bei Jameda bezahlte – ein traditionell in italienischen „Familien“ beliebtes Geschäftsmodell, das böse Zungen „Schutzgelderpressung“ nennen.

Nach diesem BGH-Urteil überwiegt das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung in diesem Fall die Rechte von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, stellten die Richter in der Urteilsbegründung fest.

Missachtung des BGH oder aber Pfeifen im dunklen Wald?

Kaum war das Urteil gesprochen, gab Jameda eine Stellungnahme dazu heraus, nach der sich angeblich Ärzte laut dem Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß “nach wie vor nicht aus Jameda löschen lassen”, weil die Anzeigen für konkurrierende Ärzte “mit sofortiger Wirkung” von den Profilseiten nichtzahlender Mediziner entfernt. Wurden. Da dürfte die Webseiten-Pflege das Vergleichsportal aber sehr schnell mit heißer Nadel umgestrickt haben

Man könnte ein solches Verhalten auch Mißachtung des BGH nennen – oder aber treffender Pfeifen im dunklen Wald. Die Begründung kommt ja auch wirklich sehr simpel daher…

Arbeit für die Webseiten-Betreuung

Die Entscheidung des BGH könnte sich jetzt auch auf andere Bewertungsplattformen auswirken. Es  könnten zum Beispiel weitere Klagen von Medizinern folgen – auch gegen Konkurrenten von Jameda, die im Grunde ähnlich arbeiten. Und das dürfte viel Arbeit für die Webseiten-Pflege der Portale mit sich bringen.

Manche Fachleute halten es sogar für möglich, dass gegen andere Bewertungsplattformen geklagt werden könnte, weil diese BGH-Entscheidung auf andere Bereiche übertragbar sein könnte.