Wer Webseiten erstellt oder Hosting, Website-Betreuung oder -Pflege anbietet, hat es sicher schon bei der täglichen Arbeit gemerkt: Die für deutsche Domains mit .de-Adressen zuständige Domainvergabestelle DENIC eG hat vor kurzem ihr Domain-Abfrageformular geändert.
Bisher brauchte man nur den Domainnamen angeben (ohne .de dahinter – der häufigste Fehler dabei) und ein Captcha lösen, und schon bekam man die Daten des Domaininhabers, des AdminC, des TechC und des ZonenC ausgegeben.
Seit ein paar Tagen ist es so, dass ein eingeschobenes Radio-Button Formularelement wie im Screenshot zu sehen den Grund für die Abfrage der Domaindaten wissen möchte.
Diese Änderung der Whois-Abfrage ist letztlich der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschuldet, die am 25. Mai, also in 3 Monaten, anwendbar wird
Die Datenschutz-Grundverordnung lässt grüßen
Die Ursache der Änderung ist schnell ausgemacht: Ab dem 25. Mai 2018 findet die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung und soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der EU einheitlich machen.
Welche Auswirkungen das auf die Registrierung von Domain-Namen hat, ist aktuell noch Gegenstand von Gesprächen zwischen ICANN, der EU-Kommission und der US-Regierung.
Nach Aussage von DENIC-Geschäftsführer Jörg Schweiger in einem Interview mit Heise will die DENIC in Zukunft nur noch die Inhaberdaten aufnehmen – die Kontakte AdminC, TechC und ZonenC sind ab Mai dann wohl Geschichte.
Dafür gibt es aber dann den neuen sogenannten „Operational Contact“. Das ist eine keiner Person zugeordnete Email-Adresse, die als Ansprechpartner in Fällen von Mißbrauch genutzt werden soll – quasi ein Abuse Contact.