Mit einer am Donnerstag unerwartet veröffentlichten Mitteilung weist die Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der EU-Kommission sehr deutlich darauf hin, dass mit dem Tag des Ausscheidens des Königreichs aus der EU britische Unternehmen, Organisationen oder Bürger „nicht länger Domainnamen mit der Endung .eu registrieren dürfen“.

.eu-Domains nur für EU-Mitgliedsstaaten

Darüber hinaus dürften die Registrare ab diesem Termin dann die einschlägigen Domainadressen der Betroffenen nicht mehr weiter verlängern.

Man könnte dabei durchaus an Schikane oder die Erzeugung von Verhandlungsmasse denken, denn es wäre ja nun kein Problem, die Vergabebedingungen von .eu-Domains so zu modifizieren, dass zumindest schon vergebene Domains auch weiter verlängert werden können.

Die aktuelle Rechtsprechung ist eindeutig

Allerdings hat der Gerichtshof der Europäischen Union schon im Jahr 2012 dazu entschieden, dass Unternehmen, die eine Marke als .eu-Domainnamen anmelden, diese auch selbst gewerblich nutzen und ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat haben müssen. Für Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der EU haben, sind die .eu-Adressen also eindeutig nicht gedacht.