Es geht um die Frage, ob die Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein muss. Eine Gruppe von Anwälten will diese Frage nun gerichtlich klären lassen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte teilt soeben mit, dass sie heute eine entsprechende Klageschrift gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) beim Anwaltsgerichtshof Berlin eingereicht hat.
Beim beA fehlt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Das sogenannte besonder elektronische Anwaltspostfach (BeA) ist schon seit Dezember letzten Jahres wegen Sicherheitslücken offline. Es nutzt bisher keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um die sensiblen Inhalte vor unbefugten Dritten zu schützen.
Die Diskussionen um die Sicherheitslücken im BeA stellen unter anderem auch die Verschlüsselung des Systems in Frage. Die Brak behauptete zwar, dass es sich dabei um ein Ende-zu-Ende-verschlüsseltes System handele, aber das stimmte nicht:
Die Nachrichten im BeA werden nämlich mit einem Postfachschlüssel verschlüsselt, der in einem hochtrabend mit „Hardware-Sicherheitsmodul (HSM)“ benannten Bereich steckt. Dieses HSM gehört zur Serverinfrastruktur des BeA. In dem HSM findet dann eine “Umschlüsselung”, wie die Brak das nennt, mit dem Schlüssel des eigentlichen Empfängers statt.
Andere nennen so etwas eine Abhörschnittstelle
Inzwischen hat aber auch die Brak zugegeben, dass es sich bei dieser Konstruktion um keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung handelt. Aber eine Änderung der Architektur ist zumindest in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.
Dafür allerdings weitergehende feuchte Träume von Juristen wie dem Präsidenten des Landgerichts Darmstadt, Ralf Köbler, die die ganze Justiz offenbar in die Hände von Künstlichen Intelligenzen geben wollen.
Die klagenden Anwälte sind sich sicher, dass sich aus den bestehenden gesetzlichen Vorgaben eindeutig ein Zwang zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ergibt – deshalb haben sie konsequent heute die Klage eingereicht.