Eigentlich müssten ja auch Briefe und Pakete, bei denen in der Regel die Absender- und die Empfängeradresse für Jedermann im Klartext lesbar sind, mit der gleichen Begründung verboten werden wie die Nutzung des Whois-Systems, mit dem man bis zum Inkrafttreten der DSGVO im März dieses Jahres problemlos herausfinden konnte, wem eine Internet-Domain gehört.

Heute geht das nur in Ausnahmefällen, und man muss auch ein „berechtigtes Interesse“ wie zum Beispiel Rechtsverstöße, Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder die Durchsetzung von Pfändungsverfügungen nachweisen können, um die Inhaberdaten zu bekommen.

Jetzt hat sich das Deutsche Network Information Center (DENIC) nach Gesprächen mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und dem Netzwerk Recherche auf eine merkwürdige Lösung dieses Problems nur für Journalisten verständigt, berichtete das Netzwerk Recherche in seinem Newsletter von vorgestern.

Die Pseudo-Ausnahmen für Journalisten

Lächerlich wird es aber, wenn jetzt Newsdienste wie Golem melden, dass Medien angeblich wieder Zugriff auf das Whois bekommen sollen. Denn die Vereinbarung betrifft nur Journalisten, die sich zu dem Zweck dann in jedem Einzelfall bei der DENIC per Email mit dem eingescannten bundeseinheitlichen Presseausweis oder einer Bescheinigung der Redaktion authentifizieren müssen – ein automatisches System wird nicht zur Verfügung gestellt.

Außerdem müssen die Journalisten das Thema ihrer Recherche nennen, damit die Denic überprüfen kann, “ob es um einen journalistischen Ansatz geht oder um ein privates Anliegen”, heißt es von den Domainverwaltern.

Die nötigen Angaben kratzen die Pressefreiheit an

Dabei wolle die Denic von den Journalisten “so wenige Angaben von den Journalisten wie möglich, aber so viel wie nötig”. Verbände hatten dazu Bedenken angemeldet, dass die ausführliche Darstellung der Recherchezwecke einem Eingriff in die Pressefreiheit gleich käme. Deshalb sollen angeblich stichwortartige Angaben genügen. Die DENIC will entsprechende Anfragen zu Domaininhabern umgehend beantworten.

Schon das Verfahren macht entsprechende Artikel im Grunde zu Fake News. Dazu kommt auch noch, dass alle Blogger weiterhin vom Whois ausgeschlossen bleiben, denn sie haben in der Regel weder den geforderten Presseausweis noch eine übergeordnete Redaktion.

 

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