Seit heute ist das besonders in großen Onlineshops beliebte Geoblocking in der EU nicht mehr erlaubt. Es hat gut zweieinhalb Jahre gebraucht, seit die EU-Kommission das Aus für ungerechtfertigte Blockaden im grenzüberschreitenden Onlinehandel einleitete. Ab heute ist die entsprechende Verordnung mit ein paar Einschränkungen in Kraft.

Rechtzeitig zu den Weihnachtseinkäufen im Internet dürfen Online-Shopper jetzt nicht mehr auf eine Webseite in ihrem Herkunftsland (natürlich mit teureren Angeboten) umgeleitet werden, wenn sie etwa einen Fernseher oder Karten für Konzerte online kaufen wollen.

Händler oder Dienstleister in Staaten der EU dürfen ab heute Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten auch nicht mehr pauschal den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren.

Die neuen Regeln im Detail

Internetshops dürfen den Verkauf von Produkten an Kunden auch dann nicht mehr verweigern, wenn sie keine Möglichkeit haben, die erstandenen Waren über die Grenze liefern zu lassen. In diesem Fall können die Käufer ihre Bestellung zukünftig vor Ort abholen oder alternativ die Zustellung auf eigene Faust organisieren.

Die Verbraucher dürfen auch nicht mehr gezwungen werden, mit einer Karte zu bezahlen, die im Land des Verkäufers ausgestellt wurde. Auch die Unsitte, für das Hosting einer Website oder andere elektronisch verfügbare Dienste wie Cloud Computing einen Aufschlag für Kunden in anderen EU-Ländern zu berechnen, ist mit der neuen Regelung Geschichte.

Die Internethändler dürfen ihre Preise, ihre auf die EU ausgerichteten Internetauftritte und ihre Marketingtätigkeiten aber wie bisher frei gestalten und zum Beispiel Angebote auf bestimmte Kundengruppen wie Jugendliche oder Geschäftskunden ausrichten. Wichtig für legales Verhalten ist es ab heute, dass sie niemanden auf Grundlage seiner Nationalität, seines Wohnsitzes oder seiner Niederlassung diskriminieren.

Ausnahmen für Streaming und digitale Medien

Die Neuregekungen der EU-Verordnung zu ungerechtfertigtem Geoblocking gelten nicht für digitale Medien wie beispielsweise Ebooks, Musik, Filme und Computerspiele und auch nicht für die Streamingdienste. Auch auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden und den Bereich Verkehr finden die Neuerungen keine Anwendung.

Der Vorschlag der Kommission war ursprünglich noch weiter gefasst, musste aber im Gesetzgebungsprozess Federn lassen. Brüssel soll innerhalb der nächsten zwei Jahren den Anwendungsbereich überprüfen. Dabei will die Kommission auch untersuchen, ob in den bisher unberücksichtigt gebliebenen Bereichen noch verbleibende ungerechtfertigte Handelsschranken auch beseitigt werden müssten.

Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sind dafür zuständig, die neuen Regeln umgehend und effektiv durchzusetzen. Dazu müssen sie geeignete Stellen verantwortlich machen.

Bei uns in Deutschland soll die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Regeln überwachen. Die Kommission will damit erreichen, dass die Verbraucher auf Basis der neuen Vorschriften eine größere Auswahl von Produkten und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit letztlich vorteilhaftere Angebote erhalten. Auch die Unternehmen könnten die Verordnung für die grenzüberschreitende Erweiterung ihrer Kundenbasis nutzen und ihre Transaktions- und Verwaltungskosten optimieren.