Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge gegen die Auktion der 5G-Frequenzen gestern abgewiesen hatte, soll die Versteigerung in drei Tagen am 19. März auch beginnen.

Bedenken bei den Teilnehmern der Versteigerung

Die Telefónica sieht aber weiterhin die Gefahr, dass die 5G-Frequenzauktion damit noch nicht wirklich rechtssicher ist und gegebenenfalls wieder rückabgewickelt werden müsste.

Der Unternehmenssprecher Guido Heitmann sagte dazu gegenüber dem Newsdienst Golem.de: “Immerhin hatten Ende 2018 insgesamt neun Unternehmen gegen die Vergaberegeln geklagt. Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren gegen die Vergaberegeln könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste.”

Dies Vorgehen könne dem Netzausbau deutlich mehr schaden als ein zeitnahes Neufestlegen der Auktionsbedingungen mit den entsprechenden Investitionsanreizen und einer dadurch erzeugten geringfügigen Verschiebung des Frequenzverfahrens, kommentierte der Telefonica-Sprecher.

Trotzdem gehe die Telefónica aus einer Position der Stärke in die Frequenzvergabe ab dem 19.3.2019. “Wir sind zuversichtlich, dass wir die Auktion erfolgreich abschließen werden”, ließ Heitmann noch wissen.

Auch der Telekom-Sprecher Stephan Broszio sagte zur Ablehnung der Eilanträge durch das Kölner Verwaltungsgericht: “An unserer Rechtsauffassung hat sich nichts geändert.“

Nur Vodafone-Sprecher Volker Petendorf hielt sich sehr zurück:“ Derzeit werten wir den Beschluss aus. Zu weiteren Details können wir uns noch nicht äußern.”

Bild:5G-Meßaufbau Telefonica Hamburg