Gerade bei Web-Profis ist die Videotelefonie mit Skype immer noch sehr beliebt für die Abstimmung untereinander und mit Kunden. Microsoft hat sich bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Registrierung als Telekommunikationsdienst gewehrt und musste jetzt nach dem verlorenen Prozess doch die Registrierung vornehmen.

Der Verlauf des Rechtsstreits

Besonders der Teildienst SkypeOut, der Telefonate vom Rechner zu regulären Mobil- und Festnetznummern gestattet, wurde vom EuGH als elektronischer Kommunikationsdienst (ECS) eingeordnet. Damit fällt der Dienst in den Zuständigkeitsbereich der Telekom-Regulierer in ganz Europa, was Microsoft gerne verhindert hätte.

Zu Beginn der Auseinandersetzung hatte die belgische Telekommunikationsbehörde verlangt, dass Microsoft Skype registriert, aber der Konzern aus Redmond gab dem nicht nach. Die deswegen verhängte Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro wurde dann aber widerrufen, nachdem sich Microsoft doch noch registrierte, weiß die Website Tweakers.net zu berichten.

Die neue Einstufung bringt Verpflichtungen mit sich

Durch die neue Einstufung von SkypeOut als Telekommunikationsdienst ist Microsoft jetzt verpflichtet, Datenschutzverletzungen zu melden, den Dienst für Behörden abhörbar zu machen und auch noch sicherzustellen, dass die Notrufnummer 112 mit Skype ständig erreichbar ist.