Zwischen dem Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 und dem Münchner Startup Itsmydata.de gibt es eine Auseinandersetzung über die Beantwortung von Nutzeranfragen zum Datenschutz.

Itsmydata sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, aber Check24 beruft sich auch auf die DSGVO, um Anfragen über Itsmydata.de jetzt generell zurückzuweisen.

Es geht dabei um die Frage, ob Benutzer Sammelanfragen zu ihren gespeicherten Daten über einen Drittanbieter wie das Münchner Startup stellen dürfen.

Details der Auseinandersetzung

Eigentlich verdient Itsmydata ja sein Geld mit Bonitätszertifikaten, stellt aber auf seiner Internetseite auch eine kostenlose Selbstauskunft nach Artikel 15 der DSGVO für Benutzer zur Verfügung“Verschaffe dir so einen Überblick über deine persönlichen und gespeicherten Daten, indem du deine Daten bei über 100 Unternehmen anfragst und von deinem Auskunftsrecht Gebrauch machst”, wirbt das Unternehmen für die Nutzung dieses Service.

Wegen Abfragen bei Check24 gibt es aber jetzt Streit, weil über Itsmydata auch Anfragen von Personen gestellt werden, die gar keine Kunden des Vermittlungsportals sind. “Check24 erhielt über die Itsmydata GmbH sehr viele wahllose und wiederholte Anfragen, die nicht auf Check24-Kunden zurückzuführen waren”, erläuterte Check24 und ergänzte: “Daher haben wir die Zusammenarbeit mit Itsmydata unterbunden.”

Dabei beruft sich Check24 ebenfalls auf die DSGVO. Nach Artikel 12, Nr. 5 der Verordnung können nämlich Verantwortliche “bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person” diese Auskunft auch verweigern.

Damit wird Itsmydata von Check24 offenbar mit einer solchen “betroffenen Person” gleichgesetzt, die für sich selbst einen Datenauskunft beantragt.

Check24 akzeptiert nur noch direkte Anfragen

Das Portal argumentiert weiter: “Jeder Kunde von Check24, der bei uns direkt anfragt, erhält auch seine persönliche Datenauskunft”. Darüber hinaus habe Check24 aber auch die Pflicht, “die Identität der anfragenden Person zu verifizieren und darf nicht unbestimmten Dritten persönliche Daten von möglichen Kunden zur Verfügung stellen”.

Nur Check24 verweigert die Auskunft über Itsmydata

Das sehen die Geschäftsführer von Itsmydata allerdings anders: “Alle Unternehmen sind nach DSGVO Paragraf 15 oder 20 dazu verpflichtet, die Datennachfrage eines Kunden zu beantworten beziehungsweise Auskunft zu erteilen“. Sie verweisen auch darauf, dass jeder Nutzer über ein eigenes Konto verfüge und von dort aus als Privatperson seine persönliche Daten-Anfrage versende.

“Dass Check24 den gesamten Zugang über Itsmydata lahmgelegt hat, weil angeblich zu viele Nichtkunden ‘unberechtigt’ angefragt hätten, ist ein Skandal gegenüber dem Einzelnen, der berechtigterweise seine Daten nach DSGVO anfordern will, aber bei Check24 nicht mehr darf”, bewerten die Itsmydata-Geschäftsführer. Es sei auch so, dass sich nur Check24 weigere, über Itsmydata gestellte DSGVO-Anfragen zu beantworten.