Viele Webworker nutzen Bilder unter Creative-Commons(CC)-Lizenzen für ihre Veröffentlichungen im Internet. Unter diesen freien Lizenzen teilen Kreative aus aller Welt mehr als eine Milliarde Bilder, Texte, Musik und sonstige mediale Inhalte zur freien Weiterverwendung.
Fallstricke können zu Abmahnungen führen
Wer sich an ein paar Bedingungen hält, darf die CC-Inhalte kostenlos nutzen. Dummerweise schafft aber das deutsche Abmahnrecht immer noch Anreize zum gezielten Missbrauch der Creative Commons, um so unbedarfte Nutzer in die Falle zu locken.
So flog nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und von Computer Weekly erst vor kurzem ein deutscher Urheberrechts-Troll auf: Der Fotograf Marco Verch aus Köln stellte hunderttausende Fotos unter einer veralteten CC-BY 2.o-Lizenz ins Netz.
Einige seiner aktuellen Flickr-Veröffentlichungen zeigen ein weißes Puzzle mit Wörtern wie “Zoom Meeting” oder “Lockdown COVID-19” zu lesen sind. Die Symbolbilder zielen offensichtlich darauf, bei Bildersuchen zu aktuellen Themen gefunden zu werden. Die Nachnutzung ist zwar ausdrücklich erlaubt, aber wer die Bilder dann auf seiner eigenen Website oder in Sozialen Netzwerken nutzt, muss trotzdem mit Abmahnungen rechnen.
Creative Commons warnt vor veralteten Lizenzen
Die veraltete Lizenz CC-by 2.0, unter die Verch seine Bilder stellt, lädt zwar auf den ersten Blick zum abmahnangstfreien Teilen ein, aber sie unterliegt besonders strengen Regeln in Sachen korrekte Quellenangabe.
Gibt man beispielsweise Verch zwar als Rechteinhaber an und lässt den Link auf das Originalbild weg, oder vergisst man zu verdeutlichen, dass man Veränderungen an dem Bild vorgenommen hat (z.B. den Zuschnitt), verliert die Lizenz automatisch ihre Gültigkeit.
Creative Commons hat die 2.0-Lizenzen zwar schon vor einigen Jahren durch moderne, flexiblere Lizenzen ersetzt, aber trotzdem verwendet Verch diese veraltete Lizenz auch für seine 2020 veröffentlichten Bilder. Das ist ein klares Indiz dafür, dass er es regelrecht darauf anlegt, dass bei der Nutzung seiner Fotos möglichst viele Fehler passieren – und die Abmahnkasse klingelt!
Deshalb rät Creative Commons den Nutzern auch, möglichst nur noch unter der aktuellen 4.0-Lizenz veröffentlichte Inhalte zu nutzen. Diese Lizenz hat mehr Möglichkeiten für die korrekte Quellenangabe und gibt Nutzern auch 30 Tage Zeit, eventuelle Fehler zu korrigieren und damit mögliche Schadensersatzforderungen abzuwenden.
Die Wikipedia hat den Fotografen und Copyright-Troll Verch wegen seiner Masche schon 2018 als Autor ausgeschlossen…
Als Alternative zu Sozialen Netzwerken und der Wikipedia bieten sich zum Beispiel auch Bilder von Pixabay an. Dort gibt es ein riesiges Angebot und bei Pixabay ist gar kein Bildnachweis nötig.