Jetzt ist es verbindlich: Die Neuregelung zum Homeoffice nützt nur denen, die auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr kommen.

So hat sich die Große Koalition jetzt endgültig auf die Einführung der Homeoffice-Pauschale geeinigt. Diese Information bekam das Handelsblatt aus Koalitionskreisen. Da hieß es, die zuständigen Fraktionsvizes von Union und SPD hätten die Ausgestaltung der geplanten Pauschale gestern bei einem Gespräch festgelegt.

Das führt dazu, dass Beschäftigte, die in der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten, fünf Euro pro Tag geltend machen können und dass die Pauschale maximal 600 Euro im Jahr betragen soll.

Homeoffice-Geld nur für Leute mit über 1.000 € Werbungskosten

Die Homeoffice-Pauschale werde innerhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.000 Euro gewährt, grenzten die Politiker ein. Also wird die Pauschale genau wie andere Werbungskosten auch behandelt. Das bedeutet im Klartext: Profitieren können nur diejenigen, die auf  1.000 Euro Werbungskosten im Jahr erreichen – das dürfte bei vielen Webworkern wohl eher nicht der Fall sein.

Diese Ausgestaltung der Pauschale soll angeblich dafür sorgen, dass der Kostenrahmen eingehalten werden kann, hieß es aus Koalitionskreisen. Die Homeoffice-Pauschale soll so jetzt noch im Dezember im Rahmen des Jahressteuergesetzes verabschiedet werden.

Recht auf Homeoffice komplett gestrichen

Zunächst hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ja einmal einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Arbeit im Homeoffice gefordert, was aber das Bundeskanzleramt durch ein Veto verhinderte.

Dann sollte das Recht auf Homeoffice später auf 24 Tage im Jahr reduziert wurde – und jetzt wurde es komplett gestrichen.

Übrig blieb nur, dass Beschäftigte einen Gesprächsbedarf bei ihren Vorgesetzten anmelden dürfen, wenn sie Homeoffice machen wollen. Der darf dann verlangen, dass die Beschäftigten spätestens drei Monate vor gewünschten länger dauernden Homeoffice-Einsätzen Anträge stellen.

Die Anträge müssen Beginn, Dauer und Umfang des Homeoffice enthalten. Allerdings darf der Chef dem wie gehabt widersprechen, wenn er dafür Gründe angibt – andernfalls gilt die mobile Arbeit für sechs Monate als genehmigt.

Naja – reden kann man ja eigentlich immer…