Seitdem es Drohnen gibt, kann theoretisch jeder spektakuläre Luftaufnahmen zaubern – und viele tun das auch. Die Folge: Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sind aktuell ca. 500.000 Drohnen im Einsatz, und fast 96 Prozent davon werden von Hobbypiloten gesteuert.
Die sorgen inzwischen für so viel Betrieb am Himmel, das nicht nur der reguläre Flugbetrieb gestören werden kann, sondern auch Fragen zum Thema Datenschutz und Privatsphäre aufkommen.
Deshalb soll hier kurz erklärt werden, was sich ab dem 1. Januar 2021 beim Betrieb von Drohnen auch für private Nutzer ändert:
Ab 2021 braucht jeder einen Drohnenführerschein
Die neuen Regeln für Drohnenpiloten treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie betreffen praktisch alle, die eine Drohne besitzen. Die wichtigste Änderungen dabei: Auch für sogenannte Spielzeugdrohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm benötigt man jetzt einen Drohnenführerschein.
Die Prüfung dazu wird vom Luftfahrtbundesamt (LBA) durchgeführt, wobei man sie online ablegen kann. Zum Ptüfungsstoff gehört auch ein ausführliches Online-Training. Wenn man die Prüfung bestanden hat, gilt der Drohnenführerschein für fünf Jahre. Danach muss man die Prüfung erneut ablegen.
Alle Drohnen müssen registiert werden
Wenn Ihre Drohne eine Kamera besitzt, muss sie auchregistriert werden – und das unabhängig vom Gewicht. Auch die Registrierung wird beim Luftfahrtbundesamt vorgenommen.
Theoretisch ist die Registrierung schon ab dem 1. Januar 2021 Pflicht. Weil das Luftfahrtbundesamt aber ab Neujahr mit einem Ansturm von Neuanmeldungen rechnet, hat es eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2021 eingeräumt.
Sie haben also vier Monate Zeit für die Registrierung. Dabei erhält jede registrierte Drohne eine Registrierungsnummer, die gut sichtbar auf der Drohne angebracht sein muss, ansonsten darf sie nicht in die Luft gehen. In der Übergangsfrist reicht es aber, einen Aufkleber mit Name und Anschrift des Piloten an der Drohne zubringen.
Flugverbot über Sperrgebieten
In Sachen Überflugrechte bleibt es bei den heute schon gültigen Vorschriften: Rund um Flughäfen ist der Betrieb einer Drohne streng verboten. Auch über Krankenhäusern und Naturschutzgebieten dürfen Drohnen nicht aufsteigen. Das gilt übrigens auch für Nachbargrundstücke…