Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bei ihrer Tagung am Dienstag nicht nur die Verlängerung und die Verschärfungen von Corona-Maßnahmen verabredet, sondern auch eine auf ein Jahr verkürzte Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software angekündigt.

Bis jetzt konnte man Computer und Zubehör nur über drei Jahre hinweg abschreiben, wenn sie einen bestimmten Wert überschritten. Die neue Regelung mit einjähriger Abschreibung soll eventuell auch dauerhaft gelten, weil sich der technische Wandel inzwischen beschleunigt hat.

Auch Homeworker können profitieren

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Das besondere daran ist, dass außer Selbstständigen davon auch Arbeitnehmer profitieren können, die von zu Hause aus arbeiten und dafür entsprechende Hardware angeschafft haben.

Sie müssen dazu allerdings aber auch deutlich investieren, denn durch den Werbungskostenpauschbetrag sind Gesamtausgaben von bis zu 1.000 Euro im Jahr in der Einkommenssteuererklärung ja sowieso schon ohne Einzelnachweis berücksichtigt. Wer ab diesem Jahr noch höhere Werbungskosten nachweisen kann, muss dann weniger Steuern bezahlen und behält dadurch mehr Geld im Portemonnaie.