Bisher mussten Unternehmen und auch Arbeitnehmer mehr als 800 Euro teure Soft- und Hardware steuerlich abschreiben.
Es war nicht erlaubt, einmalig die gesamten Kosten der Anschaffung sofort als Ausgaben steuerlich geltend machen, um den Gewinn entsprechend zu reduzieren, sondern sie mussten auf mehrere Jahre verteilt werden. Damit ist jetzt aber endlich Schluss.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte in der letzten Woche ein Schreiben (GZ: IV C 3 – S 2190/21/10002 :013), in welchem die schon im Januar 2021 beschlossene Änderung erläutert wird, und das Papier sorgt auch für mehrere positive Überraschungen:
Sofortabschreibung auch für Peripheriegeräte und Zubehör
So erstreckt sich zum Beispiel die neue Abschreibungsregel, nach der solche Geräte schon im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich abgesetzt werden können, nicht nur auf Computer, Notebooks und Tablets, sondern auch auf Zusatzgeräte wie beispielsweise Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, Drucker, Beamer, Plotter, Lautsprecher, Displays, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Sticks und Bandlaufwerke.
Die neue digitale AfA gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021
Die neuen Regeln für die Absetzung für Abnutzungen (AfA) tritt auch schon rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Das neue Verfahren betrifft also die Steuererklärung 2021 und alle folgenden Steuererklärungen.