Wer bei der Erstellung von Internetseiten gelegentlich passende Bilder sucht, greift auch gerne mal bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia zu. Bindet man ein Werk von dort mit einer CC-Lizenz ein, kann man aber schnell mal gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen – und schon bei kleinsten Fehlern droht dann eine teure Abmahnung.
Die Medienabteilung der Wikipedia Creative Commons soll aber nicht von Copyleft-Trollen missbraucht werden dürfen, deshalb arbeitet die gemeinnützige Organisation aktuell an einer neuen Grundsatzerklärung dazu. Ein Entwurf der Grundsatzerklärung ist schon veröffentlicht und soll auf dem kommenden CC Global Summit vom 20. bis 24. September 2021 beschlossen werden.
Empfehlung: Nur Bilder unter CC Version 4.0 benutzen
Im Rahmen dieser Diskussion empfiehlt der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch den Nutzern vorläufig die Nutzung von Werken mit CC-Lizenzen der aktuellen Version 4.0, denn diese enthält schon eine Klausel, nach der “Lizenzverletzungen folgenlos bleiben, wenn sie binnen 30 Tagen nach Kenntnis korrigiert werden”.
Dobusch bezieht sich mit seiner Empfehlung auf einen Passus in Abschnitt 6(b), in dem steht: “Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf: automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht”.
Der Urheberrechtsexperte verwies auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Köln zu nicht-kommerziellen Nutzungen. Auch dieses Urteil gehe von einer nutzerfreundlichen Auslegung aus, “wonach der Sinn der Regel in der Herstellung des lizenzkonformen Zustands darstellt und für die Dauer der 30-Tage-Frist kein Vergütungsanspruch entsteht”.