Die Verbraucherzentrale ruft aktuell trennungswillige Parship-Kunden zur Kündigung ihrer Abos und zur Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage auf. Der Betreiber PE Digital nennt das aber aussichtslos.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Montag eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Online-Partnervermittlung Parship zugelassen. Das gab die Verbraucherschutzorganisation am 25. Januar 2022 bekannt. Ziel dieser Klage ist es, die Verträge mit Parship-Betreiber PE Digital fristlos kündbar zu machen und die automatische Vertragsverlängerung für unwirksam zu erklären.
Verträge und automatische Verlängerung
Zur Nutzung des vollen Funktionsumfang der Plattform müssen die Kunden einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Laufzeit von zumindest sechs Monaten abschließen. Dieser verlängert sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Diese Klausel hält der VZBV für unwirksam. Ein Recht auf fristlose Kündigung besteht dabei nicht.
Der Eintrag ins Register der Sammelklage
Wer eine kostenpflichtige Parship-Mitgliedschaft besitzt und diese gekündigt hat, kann sich jetzt in das Klageregister eintragen. “Betroffene Parship-Nutzer können nun aktiv werden”, sagte VZBV-Referent Henning Fischer. “Die Eintragung in das Register ist schnell erledigt und kostenlos. Um das weitere Verfahren kümmert sich der VZBV.”
Der Eintrag ins Klageregister gibt Parship-Aussteigern die Chance, eventuell ohne eigne Rechtskosten aus den teuren Verträgen auszusteigen.
Ein uralter Paragraf soll helfen
Die Verbraucherschützer berufen sich dabei auf den Paragrafen 656 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin steht: “Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.”
Diesen Grundsatz hat der VZBV auf die heutigen Zeiten übertragen und vertritt die Ansicht, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher die Heiratsvermittler hatten.
Dem entgegnete Parship-Sprecherin Jeannine Michèle: “Nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erst kürzlich ein Urteil zum Paragraf 656 im Sinne des Dating-App-Anbieters Parship getroffen hat, sieht Parship der Klage gelassen entgegen.” Angeblich habe der Bundesgerichtshof eindeutig entschieden, dass Paragraf 656 nicht auf einen Online-Partnervermittlungsvertrag anwendbar sei…