Es gibt neue Regeln zum Verbraucherschutz: Amazon & Co. müssen ab heute die Benutzer über Algorithmen und personalisierte Preise aufklären, Influencer über Werbung. Auch das Opt-in für Telefonmarketing muss jetzt dokumentiert werden.

Vom heutigen Samstag (28. Mai) an gibt es mehrere neue Vorschriften zugunsten der Verbraucher: Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) tritt heute in Kraft. Es soll ganz besonders die Transparenz auf Online-Marktplätzen und rund um das Influencer-Marketing verbessern.

Darüber hinaus müssen Firmen jetzt die Einwilligung von Verbrauchern in Telefonwerbung dokumentieren und auch aufbewahren. Hier bildet das Gesetz für “faire Verbraucherverträge” die Grundlage.

Ab heute gilt die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften, welche die EU-Gesetzgebungsgremien schon im November 2019 verabschiedet hatten. “Die europäischen Verbraucher haben Anspruch auf die höchsten Schutzstandards”, betonte Justizkommissar Didier Reynders zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften. Damit müssten die Plattformbetreiber zum Beispiel bei der Online-Suche transparente Informationen über den Algorithmus bereitstellen, der die Angebote einstuft.

Das Ranking muss jetzt offengelegt werden

Mit dem GSVWG sind Betreiber von Online-Marktplätzen und Vergleichsdiensten wie beispielsweise Amazon, eBay, Airbnb und Idealo ab heute verpflichtet, die Benutzer über die wesentlichen Kriterien des Rankings der Waren, Dienste oder digitalen Inhalte, die sie dem Verbraucher als Ergebnis seiner Suchanfrage präsentieren, zu informieren.

Dabei müssen sie die die genutzten Hauptparameter der Algorithmen und auch deren “relative Gewichtung” angeben – auch eventuell erhaltene Provisionen sind anzugeben.

Kampfansage an Fake-Bewertungen

Bei Nutzerbewertungen müssen die Betreiber auch ab sofort erläutern, ob und wie sie sicherstellen, dass die Beurteilungen auch wirklich von Verbrauchern und nicht von digitalen Wanderarbeitern kommen.

Explizit verboten ist es jetzt, gefälschte Nutzerbewertungen oder deren Falschdarstellung in sozialen Medien zu beauftragen oder zu übermitteln. Wird dem Verbraucher das Resultat eines Vergleichs angezeigt, sind auch Hinweise auf die Anbieter vorgeschrieben, die dabei mit einbezogen wurden.

Deutliche Geldbußen sollen die Durchsetzung ermöglichen

Die Marktplatzbetreiber müssen ihre Kunden außerdem darüber informieren, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder um Verbraucher handelt, um insgesamt besser beurteilen können, warum welches Produkt in Ergebnislisten oben gelistet ist und ob die Bewertungen seriös sind. So will die EU Irreführung und Abzocke erschwerten.

Auch Käufer von Eintrittskarten auf dem Zweitmarkt müssen jetzt über den vom Veranstalter eigrntlich festgelegten Originalpreis der Tickets in Kenntnis gesetzt werden. Die Anbieter müssen die Benutzer ab sofort auch darüber aufklären, wenn der angebotene Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung (algorithmisch) personalisiert wurde.

Hinzu kommen Sanktionen bei EU-weiten Verstößen gegen die Vorgaben des Verbrauchervertragsrechts. Unternehmen, die in den betroffenen Mitgliedstaaten mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz gemacht haben, können die Behörden jetzt mit einer Geldbuße von bis zu vier Prozent davon sanktionieren – und Verbraucher, welche durch schuldhafte unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt wurden, haben jetzt auch einen Anspruch auf Schadensersatz!

Sowohl Influencer als auch Blogger müssen jetzt ihre Beiträge auf Instagram, Facebook, Twitter & Co. als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür ein Entgelt oder eine andere Gegenleistung erhalten haben.

Der Gesetzgeber will mit den neuen Regelungen Rechtssicherheit schaffen, nachdem deutsche Gerichte in der Vergangenheit immer wieder abweichende Urteile zu der Frage gefällt hatten, ob Social-Media-Posts mit Produktempfehlungen oder Marken-Hashtags auch dann als Reklame markiert werden müssen, wenn dafür im Gegenzug kein Geld geflossen ist.

Bild: Pixabay